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Mit Annahme dieses Transportauftrages gelten die folgenden AGB als vereinbart:​

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Das Fahrzeug muss mit mindestens 15 Spanngurten sowie Kantenschonern und Antirutschmatten in ausreichendem Umfang ausgestattet sein. Es gilt als vereinbart, dass die Ladungssicherung / beförderungssichere Verladung bzw auch die Mengenkontrolle durch den Fahrer erfolgt. Erfolgt die Verladung durch den Versender, ist der Fahrer verpflichtet, die Beförderungssicherheit / Mengenkontrolle der Verladung zu Überprüfen. Die Vergütung für diese Tätigkeit ist im Frachtpreis enthalten. Es gilt ein Umladeverbol, es sei denn, im Transportauftrag wird eine Umladung ausdrücklich schriftlich gestattet. Sie sind verpflichtet, sollte es während des Transportes zu Schwierigkeiten oder evtl. Verzögerungen kommen, uns unverzüglich zu benachrichtigen.

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Die angegebenen Ladefristen sind fester Bestandteil des Frachtvertrages. 6 Stunden Standzeit jeweils für Be- und Entladen sind im vereinbarten Frachtpreis enthalten. Darüberhinausgehende Standzeiten sind nur dann zu vergüten, wenn sie vom Belader/Empfänger durch Firmenstempel und Unterschrift bestätigt oder durch Standzeitkarten bestätigt sind.

 

Mit Annahme dieses Transportauftrages erklärt der Frachtführer, dass er die Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz)|

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Der Auftragnehmer erklärt, dass absoluter Kundenschutz und Neutralität vereinbart ist; eine Weitergabe an dritte bzw. an Subunternehmer ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet

 

Der Auftragnehmer erklärt, dass seine Fahrer die Grundqualifizierung und Weiterbildung für Kraftfahrer im werblichen Güterkraftverkehr (Richtlinie 2003/59) nach Berufskraftfahrer-Qualfikations-Gesetz (BK/FQG) erworben naben und diese im gültigen Führerschein eingetragen sind.

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Der Auftragnehmer erklärt, dass er die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes kennt und deren strikte Einhaltung wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages sind. Ihre Fahrzeuge sind im Rahmen von GUKG/HGB/CMR ausreichend versichert.

 

Die Fracht wird erst zur Zahlung fällig, wenn uns der quittierte Original-Lieferschein vorliegt. Als Zahlungsziel sind 45

Tage ab Eingang der Belege vereinbart.

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Lademitteltausch an der Ladestelle, die Rücknahme von Lademitteln beim Empfänger sowie deren Rückführung gilt als vereinbart. Können oder wollen Absender/Empfänger entgegen unseres Auftrages die Lademittel nicht tauschen, sind wir zu informieren, solange sich das Fahrzeug noch vor Ort befindet. Sie sind verantwortlich für die lückenlose Dokumentation der Lademittelbewegungen an Be- und Entladestelle. Dies gilt auch für den Fall, dass Lademittel nicht zu tauschen sind. Zwischen den Parteien wird vereinbart, dass für nicht zurückgeführte Europaletten 12,50 €/Stück erstatten sind.

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DRINGEND BEACHTEN

Leergutanlieferungen.und -rückführungen (auch Mehrabgaben an der Ladestelle) sind vorab telefonisch mit uns zu vereinbaren. Tauschquitungen (z.B. Vermecke auf den Lieferpapieren (Palettenscheinen) vom Absender müssen zwingend dem Absender zuzuordnen sein und sollte daher mit Datum und Stempel und leserlicher Unterschrift versehen sein.

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Ein Nichttausch von tauschfähigen Lademitteln beim Empfänger muss generell korrekt (wie folgt) quittiert sein und unserer Disposition noch an der Ladestele gemeldet werden:

  • Grund für den nicht erfolgten Lademitteltausch (z B Empfänger stellt keine Leerpaletten zur Verfügung, Paletten sind defekt, etc.)

  • Stempel und leserliche Unterschrift des Empfängers

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Defekte tauschpflichtige Lademittel werden generell nicht gutgeschrieben. Der Transportunternehmer hat dafür Sorge zutragen, beim Empfänger tauschfähiges Leergut zurück zu erhalten

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Sollte diesem Transportauftrag nicht binnen 60 Minuten wiedersprochen werden, so gilt dieser als angenommen und bestätigt. Mündliche Nebenreden sind generell unwirksam. Bei Nichteinhaltung erfolgt Ersatzbeschaffung des Laderaums / Fahrzeuges zu Ihrem Lasten.

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